Hier die wichtigsten Unterschiede:
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Sachmängelhaftung (Gewährleistung)
- ist gesetzlich vorgeschrieben und kann nicht durch einen Vertrag oder die Geschäftsbedingungen ausgeschlossen werden.
- erstreckt sich bei Neuware über 2 Jahre. Bei Gebrauchtware kann sie auf 1 Jahr beschränkt werden.
- bedeutet, dass bei der Übergabe der Ware an den Endverbraucher alles entsprechend den vertraglichen Zusicherungen in Ordnung war.
- berechtigt den Käufer innerhalb der Gewährleistungszeit gegenüber dem Händler Mängel, die bei Übergabe vorhanden waren aber erst jetzt sichtbar wurden, zu reklamieren. Innerhalb der ersten 6 Monate muss der Händler beweisen, dass der Mangel bei der Übergabe nicht vorhanden war. Danach muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war.
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Garantie
- ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder des Händlers.
- erstreckt sich über die Dauer, die der Hersteller oder der Händler in seinen Garantiebedingungen genannt hat.
- kann an bestimmte Bedingungen geknüpft werden (zum Beispiel Beteiligung des Endverbrauchers an den Reparaturkosten).
- bedeutet, dass nach der Übergabe der Ware an den Endverbraucher nicht nur alles in Ordnung war, sondern auch für die Dauer der Garantie in Ordnung bleibt.
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