Infos

Gewährleistung oder Garantie

Hier die wichtigsten Unterschiede:

 

Sachmängelhaftung (Gewährleistung)

  • ist gesetzlich vorgeschrieben und kann nicht durch einen Vertrag oder die Geschäftsbedingungen ausgeschlossen werden.
  • erstreckt sich bei Neuware über 2 Jahre. Bei Gebrauchtware kann sie auf 1 Jahr beschränkt werden.
  • bedeutet, dass bei der Übergabe der Ware an den Endverbraucher alles entsprechend den vertraglichen Zusicherungen in Ordnung war.
  • berechtigt den Käufer innerhalb der Gewährleistungszeit gegenüber dem Händler Mängel, die bei Übergabe vorhanden waren aber erst jetzt sichtbar wurden, zu reklamieren. Innerhalb der ersten 6 Monate muss der Händler beweisen, dass der Mangel bei der Übergabe nicht vorhanden war. Danach muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war.
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Garantie

  • ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder des Händlers.
  • erstreckt sich über die Dauer, die der Hersteller oder der Händler in seinen Garantiebedingungen genannt hat.
  • kann an bestimmte Bedingungen geknüpft werden (zum Beispiel Beteiligung des Endverbrauchers an den Reparaturkosten).
  • bedeutet, dass nach der Übergabe der Ware an den Endverbraucher nicht nur alles in Ordnung war, sondern auch für die Dauer der Garantie in Ordnung bleibt.

 

Ihr Autohaus Kittan liefert Ihnen Neuwagen mit mindestens 24 Monaten Garantie und Gebrauchtwagen mit mindestens 12 Monaten Gebrauchtwagengarantie entsprechend unseren  Bedingungen.

Unfallschaden

Sie sind unverschuldet an einen Verkehrsunfall beteiligt? Dann sollten Sie wissen wie Sie sich verhalten und was Ihnen zusteht!

  • Bergungskosten
  Können Sie mit Ihrem Fahrzeug nicht mehr aus eigener Kraft Ihre Werkstatt erreichen, dann beauftragen Sie einen Abschleppdienst. Dessen Kosten erstattet die gegnerische Versicherung.
  • Gutachten
  Ab einer Schadenshöhe von 750,00 € ist die Beauftragung eines unabhängigen Gutachters rechtens. Ein Sachverständiger der Versicherung, die auch Ihren Schaden regulieren soll, fühlt sich kaum Ihren Interessen verpflichtet!
  • Mietwagen
  Für die Dauer der Reparatur bzw. bis zur Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges haben Sie Anspruch auf einen kostenlosen Mietwagen.
  • Reparaturkosten
  Die Reparaturkosten werden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes eines gleichen Fahrzeugs bezahlt. In Ausnahmefällen sogar bis zu 130 % des Fahrzeugwertes vor dem Unfall. Dabei können Sie auf eine Fachwerkstatt Ihres Vertrauens bestehen.
  • Wertminderung
  Durch einen reparierten Unfallschaden ist der Wert bei einem eventuell späteren Weiterverkauf Ihres Autos gemindert. Sie haben Anspruch auf Erstattung dieser Wertminderung.
  • Aufwandsentschädigung
  Im Zusammenhang mit dem Unfall müssen Sie telefonieren, zu Ihrer Werkstatt fahren und andere Erledigungen tätigen. Dafür steht Ihnen eine pauschale Aufwandsentschädigung von 25,00 € zu.
  • Personenschaden
  Im Falle eines Personenschadens können Ansprüche für Schmerzensgeld, Atteste oder Haushaltsführungsschäden bestehen.
  • Rechtsanwalt
  Um mit der gegnerischen Versicherung und deren Anwälten auf gleicher Augenhöhe verhandeln zu können, ist es unabdingbar, dass Sie einen Verkehrsrechtsanwalt beauftragen. Auch diese Kosten trägt die gegnerische Versicherung.
 

Durch unsere jahrzehntelange Tätigkeit haben wir mit der Schadensabwicklung Erfahrung und kompetente Partner. Sprechen Sie uns lieber ein mal mehr als zu wenig an! Wir helfen Ihnen gern.

Nachfolgend unsere Partner, die unser Vertrauen genießen und mit denen wir und unsere Kunden bereits sehr gute Erfahrungen gemacht haben:

 
GUTACHTER
 

Großmann + Fischer

     Telefon: 03573 792444 / Mobil: 0172 9816143
     
VERKEHRSRECHTSANWÄLTE   logo guelpen
    Telefon: 030 318 09 784

 

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