Sie sind unverschuldet an einen Verkehrsunfall beteiligt? Dann sollten Sie wissen wie Sie sich verhalten und was Ihnen zusteht!
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Können Sie mit Ihrem Fahrzeug nicht mehr aus eigener Kraft Ihre Werkstatt erreichen, dann beauftragen Sie einen Abschleppdienst. Dessen Kosten erstattet die gegnerische Versicherung. |
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Ab einer Schadenshöhe von 750,00 € ist die Beauftragung eines unabhängigen Gutachters rechtens. Ein Sachverständiger der Versicherung, die auch Ihren Schaden regulieren soll, fühlt sich kaum Ihren Interessen verpflichtet! |
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Für die Dauer der Reparatur bzw. bis zur Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges haben Sie Anspruch auf einen kostenlosen Mietwagen. |
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Die Reparaturkosten werden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes eines gleichen Fahrzeugs bezahlt. In Ausnahmefällen sogar bis zu 130 % des Fahrzeugwertes vor dem Unfall. Dabei können Sie auf eine Fachwerkstatt Ihres Vertrauens bestehen. |
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Durch einen reparierten Unfallschaden ist der Wert bei einem eventuell späteren Weiterverkauf Ihres Autos gemindert. Sie haben Anspruch auf Erstattung dieser Wertminderung. |
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Im Zusammenhang mit dem Unfall müssen Sie telefonieren, zu Ihrer Werkstatt fahren und andere Erledigungen tätigen. Dafür steht Ihnen eine pauschale Aufwandsentschädigung von 25,00 € zu. |
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Im Falle eines Personenschadens können Ansprüche für Schmerzensgeld, Atteste oder Haushaltsführungsschäden bestehen. |
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Um mit der gegnerischen Versicherung und deren Anwälten auf gleicher Augenhöhe verhandeln zu können, ist es unabdingbar, dass Sie einen Verkehrsrechtsanwalt beauftragen. Auch diese Kosten trägt die gegnerische Versicherung. |
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Durch unsere jahrzehntelange Tätigkeit haben wir mit der Schadensabwicklung Erfahrung und kompetente Partner. Sprechen Sie uns lieber ein mal mehr als zu wenig an! Wir helfen Ihnen gern.
Nachfolgend unsere Partner, die unser Vertrauen genießen und mit denen wir und unsere Kunden bereits sehr gute Erfahrungen gemacht haben:
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GUTACHTER |
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Telefon: 03573 792444 / Mobil: 0172 9816143 |
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VERKEHRSRECHTSANWÄLTE |
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Telefon: 030 318 09 784 |